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BFH (VIII R 13/02) | Datum: 13.06.2003
Die Kostenentscheidung folgt aus § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (-- FGO --). § 77 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) ist nicht anwendbar, soweit sich an ein erfolgloses Einspruchsverfahren ein zum [...]