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BayObLG (1Z BR 128/98) | Datum: 18.02.1999
I. Im Geburtenbuch des Standesamtes wurde am 7.12.1993 das 1993 nichtehelich geborene Kind mit dem Familiennamen seiner Mutter, der Beteiligten zu 1, eingetragen. Sie stammt wie der Vater des Kindes, der Beteiligte zu [...]