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Zwar zählt die Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG im weitesten Sinne zur gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch sind die hieraus folgenden Anwartschaften bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht nach § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern nach Nr. 4 der genannten Vorschrift einzuordnen und zu bewerten.
EzFamR aktuell 2000, 141 OLGReport-Zweibrücken 2000, 164 [...]
Wird die Vaterschaft zu einem nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geborenen Kind durch einen Dritten anerkannt, so muss lediglich dessen Anerkenntnis innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils wirksam erklärt sein. Die zusätzlich erforderlichen Zustimmungen der Mutter und des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, sind dagegen nicht an diese Frist gebunden.
DAVorm 2000, 161 FamRZ 2000, 546 NJW-RR 2000, 881 OLGReport-Zweibrücken 2000, 390 [...]
»Wählt das Vormundschaftsgericht bei Betreuungsanordnung einen Berufsbetreuer mit Hochschulabschluß aus, dessen besondere Kenntnisse generell nutzbar sind (hier: Diplom - Ökonom unter anderem für den Bereich der Vermögenssorge), wirkt bereits die Bestellung vergütungssteigernd. Im Hinblick auf die in § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG enthaltene Vermutung ist im anschließenden Vergütungsverfahren nicht mehr zu prüfen, ob die durch Hochschulabschluß erworbenen besonderen Fähigkeiten im Rahmen der konkret zu bewältigenden Betreuungstätigkeit tatsächlich nutzbar waren beziehungsweise sein werden.«
BtPrax 2000, 89 JurBüro 2000, 370 OLGReport-Zweibrücken 2000, 238 [...]