Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ihre Suche einschränken

Rechtsgebiet

Fundstelle

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 2 von 2 .
Sortieren nach   

1. Auch nach der Änderung des § 1612b S. 2 BGB und der Verschiebung der Zuständigkeit vom Vormundschaftsgericht auf das Familiengericht ist davon auszugehen, dass die Unterhaltsbestimmung nicht als Ausfluss des Erziehungs- und Sorgerechts anzusehen ist, sondern als Ausfluss der durch Verwandtschaft begründeten gesetzlichen Unterhaltspflicht (§ 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) 2. In Verfahren nach § 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, die vor dem 01.07.1998 anhängig wurden und in denen die erstinstanzliche Entscheidung des Vormundschaftsgerichts nach dem 01.07.1998 verkündet wurde, richtet sich die Zuständigkeit für das Rechtsmittel nach den Vorschriften, die für die von den Familiengerichten entschiedenen Sachen gelten, Art. 15 § 1 Abs. 1, § 2 S. 1, 3 der Übergangsvorschriften zum Kindschaftsreformgesetz. 3. Auch wenn der Katalog des § 621e ZPO keine Nennung des § 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO enthält, richtet sich die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abänderung einer Unterhaltsbestimmung nach § 621e ZPO, da sachliche Gründe für das Fehlen einer Einbeziehung in die Rechtsmittelvorschrift nicht ersichtlich sind. 4. Vielmehr war es nach der Begründung des Entwurfs des Kindschaftsreformgesetzes der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, die bestehende Einbettung der in die Zuständigkeit des Familiengerichts übernommenen Verfahren in die jeweiligen Verfahrensordnungen der ZPO und des FGG beizubehalten. 5. Die entsprechende Anwendung der §§ 621a und 621e ZPO sichert die Einheitlichkeit des Verfahrens zur Abänderung einer Unterhaltsbestimmung mit den neuen Familiensachen (z. B. das Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes, § 1618 S. 4 BGB, oder das Verfahren zur Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB, für die wegen ihrer inhaltlichen Zugehörigkeit zu § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ohnehin die §§ 621a und 621e ZPO anwendbar sind.

OLG Frankfurt/Main (3 UF 209/99) | Datum: 02.09.1999

FamRZ 2000, 1424 [...]

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 2 von 2 .