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1. Das Fehlen objektiver Kooperationsfähigkeit und subjektiver Kooperationsbereitschaft auch nur auf seiten eines Elternteils rechtfertigt die Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge jedenfalls dann, wenn die Haltung dieses Elternteil und seine Entscheidung auf nachvollziehbaren Gründen beruht und nicht willkürlich erscheint, da ein gemeinsames Sorgerecht auch in der geänderten Form des Kindschaftsreformgesetzes voraussetzt, dass bei den Eltern jedenfalls in Fragen grundsätzlicher Bedeutung ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit vorhanden ist. Im anderen Fall würde jede dieser im Einzelfall zu treffenden Entscheidungen erneut einen Streit der Eltern heraufbeschwören, der dann wiederum nur unter Einschaltung der Gerichte, § 1628 BGB, gelöst werden könnte. 2. Anders als noch in der Zeit vor dem 30.6.1998 ist jedoch über das Fehlen der Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit hinaus zu fordern, dass die Entscheidung des die alleinige Sorge anstrebenden Elternteils nachvollziehbar, an den Kindeswohlinteressen ausgerichtet und insbesondere nicht willkürlich ist. Dies hat zur Folge, dass dieser Elternteil alle Gründe, die seinen Entschluss bestimmen, dem zur Entscheidung berufenen Gericht vortragen muss (hier: Weigerung der Kindesmutter, mit dem Vater zu kooperieren, da sie sich durch das Verhalten des Vaters psychisch tief getroffen fühlt). 3. Ein gegen den Willen des betreuenden Elternteils angeordnetes gemeinsames Sorgerecht würde diesen Elternteil in einem erheblichen Ausmaß in die psychische Zwangslage versetzen, trotz heftig empfundener Aversion gegen den vormaligen Partner immer wieder die Kommunikation und Abstimmung mit diesem suchen zu müssen. Dies erschwert dem Elternteil nicht nur die auch für ihn erforderliche Aufarbeitung der Trennungssituation, sondern birgt in sich die Gefahr, dass dieser Elternteil seine aversive Haltung gegenüber dem vormaligen Partner unbewusst auf das Kind überträgt,

OLG Dresden (22 UF 121/99) | Datum: 03.08.1999

FamRZ 2000, 109 EzFamR aktuell 1999, 383 [...]

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