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OLG Hamburg (2 Wx 54/97) | Datum: 13.08.1997
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Sorgerechtsverfahren richtet sich seit 1.7.1998 nur nach § 50 FGG . Zuständig ist nicht mehr das Vormundschaftsgericht, sondern das Familiengericht. § 67 FGG ist mit Wirkung [...]