Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (2 WF 409/91) | Datum: 19.11.1991
»Bei den Kosten der Klassenfahrt von voraussichtlich insgesamt rund 500 DM handelt es sich um Sonderbedarf i.S. des § 1613 Abs. 2 BGB , der zusätzlich zu dem laufenden Unterhalt, den der Bekl. zur Zeit in Höhe von 279 [...]