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Hatten Ehegatten mit einem Kind im Grundschulalter während des Zusammenlebens geplant, daß der Ehemann, der bereits über eine Berufsausbildung verfügt (hier: Bankkaufmann) nach Abschluß seines Fachhochschulstudiums (hier: Betriebswirtschaft) ein Universitätsstudium beginnen soll (hier: Rechtswissenschaft), kann sich der Ehemann auf diese Planung nicht mehr berufen, wenn es vor Aufnahme des Universitätsstudiums zur Trennung gekommen ist.
FamRZ 1989, 279 LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 56 NJW-RR 1989, 75 [...]
Die wiederverheiratete Mutter haftet gegenüber ihrem minderjährigen Kind, das beim Vater lebt auf Zahlung von Barunterhalt. Das gilt selbst dann, wenn sie ein weiteres 11jähriges Kind aus der geschiedenen Ehe betreut. Gemäß § 1609 BGB besteht eine gleichrangige Unterhaltsberechtigung beider Kinder. Die Mutter ist deshalb verpflichtet, neben der Haushaltsführung in der neuen Ehe ihre Arbeitskraft einzusetzen, um wenigstens einen Teil des Barunterhaltsbedarfs sicherzustellen. Neben der Betreuung eines 11jährigen Kindes ist ihr zumindest eine Aushilfstätigkeit zumutbar, die es ihr erlaubt, den Mindestunterhalt zu zahlen.
vgl. auch BGH NJW 1982, 175 ; BGH NJW 1986, 1869 . NJW-RR 1989, 968 [...]