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OLG Köln (16 Wx 63/86) | Datum: 10.07.1986
Der in einem Heim untergebrachte Pflegling unterhielt bei der Sparkasse ein Giro-Konto ohne Sperrvermerk, über das die Pflegerin zwecks Begleichung der aufgelaufenen und künftig anfallenden Heim- und Pflegekosten [...]