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KG (16 WF 6393/85) | Datum: 27.01.1986
»... Die Frage, ob der Eheschließung ein Ehehindernis entgegenstand, das zur Nichtigkeit der Ehe führte, ist gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB für jede der Parteien nach den Gesetzen ihres Heimatstaates zu beurteilen. [...]