Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Frankfurt/Main (1 UFH 9/84) | Datum: 22.03.1984
»... Zum Zeitpunkt des Anhängigwerdens des Scheidungsantrages .. Ä und offensichtlich auch noch heute Ä hat die AntrSt. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in M. (AG-Bezirk D.) und der AntrG. den seinen in D. (AG-Bezirk O.), [...]