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BVerfG (1 BvR 60/80) | Datum: 29.01.1980
Die beantragte einstweilige Anordnung ist weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten (§ 32 Abs. 1 BVerfGG ). Ihr Erlaß liefe dem Zweck der [...]