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OLG Bamberg - Entscheidung vom 28.08.2023

12 U 58/22

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 67.081,75 € festgesetzt. Für das Grundurteil gemäß § 304 ZPO gibt es keine besondere Bewertungsvorschrift. Der Streitwert entspricht demjenigen, der für den Anspruch [...]
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