Die Revision wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO ). Die Revision des Angeklagten gegen das seine Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO verwerfende [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!