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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.01.2016

10 ZB 15.2691

Normen:
VwGO § 60 IV, 152a I 1
VwGO § 124 IV, 152a I 1
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
VwGO § 173 S. 1
VwGO § 60 Abs. 4
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
VwGO § 173 S. 1
VwGO § 124
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 60 Abs. 2 S. 2
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
VwGO § 173 S. 1
ZPO § 294 Abs. 1

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird durch [...]
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