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BVerfG - Entscheidung vom 18.04.2016

2 BvC 49/14

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 18.04.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 49/14

DRsp Nr. 2016/8731

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2;

Gründe

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.