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OLG Köln - Entscheidung vom 23.04.2015

18 U 146/13

Normen:
ZPO § 319
ZPO § 321

Das Urteil des Senats vom 06.02.2015 wird auf Seite 4, vorletzter Absatz, Zeile 1, wegen Schreibversehens dahin berichtigt, daß es anstelle '... leitete die Beklagte die E-Mail ...' richtig heißt: ... leitete die [...]
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