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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.10.2015

2 Ws 291/15

Normen:
StPO § 397a Abs. 2
StPO § 397a Abs. 1 Nr. 2
StPO § 270
StPO § 395

Fundstellen:
NStZ-RR 2015, 381

Die Beschwerde der Nebenklägerin gegen die Verfügung der Vorsitzenden des Landgerichts - Schwurgericht - Freiburg vom 8. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen (§ 21 GKG ). [...]
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