Die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo vom 28.04.2015 - Az. 2 AR 50/15 - wird aufgehoben. Die Rechtshilfebeschwerde des Amtsgerichts Herford vom 28.04.2015 ist gemäß § 159 Abs.1 GVG zulässig. Sie ist auch [...]
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