Es wird gemäß § 117 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen. ... I. Der Antragsteller (Landkreis) [...]
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