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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.09.2014

6 UF 239/14

Normen:
BGB § 1775 S. 2
BGB § 1779 Abs. 2
BGB § 1797 Abs. 2
BGB § 1909
EUV 604/2013 Art. 6

Fundstellen:
JAmt 2014, 542
FamRZ 2014, 2015

1. Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und unter Beibehaltung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst. Es wird bezüglich des Beteiligten zu 1. das Ruhen der elterlichen Sorge beider [...]
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