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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 22.01.2014

L 3 R 210/12

Normen:
SVG § 10
SGB VI § 26 Abs. 1
SGB VI § 279d S. 1
SGB VI § 229a Abs. 1
SGB VI § 279a
SGB IV § 26 Abs. 1
SGB IV § 26 Abs. 2
SGB IV § 28e Abs. 1
SGB IV § 7
SGB VI § 168 Abs. 1 Nr. 1
SGB VI § 229a Abs. 1
SGB VI § 279a
SGB VI § 279c Abs. 3
SGB VI § 279d S. 1 und S. 2
SGB VI § 55
SGB VI §§ 162ff
SVG § 10

Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen [...]
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