1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 16.12.2013 geändert. Der Streitwert für das Verfahren S 8 KA 218/09 bzw S 8 KA 232/12 für den 11.12.2013 wird auf 8.329,-- EUR [...]
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