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FG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 20.08.2014

2 K 867/13

Normen:
FGO § 82
ZPO § 387
AO § 103

Die Weigerung der Zeugin B., Zeugnis abzulegen, ist unrechtmäßig. Die Kosten des Zwischenverfahrens hat die Zeugin B. zu tragen. Die Beschwerde wird zugelassen. Die Klägerin ist Alleinerbin der am 16. Januar 2012 in [...]
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