BAG, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 719/12
Parallelentscheidung zu BAG - 7 AZR 107/12 - 11.09.2013
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 - 2 Sa 225/11 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 23. Februar 2011 - 1 Ca 1291/10 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung vom 5. Oktober 2006 zum 31. Dezember 2010 beendet worden ist.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweis des Senats:
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; Parallel zu BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - (führende Sache)
Besonderer Interessentenkreis: Optionskommunen nach § 6a SGB II und deren Angestellte