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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.01.2013

5 S 913/11

Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 4
BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 2
BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
BImSchG § 50
BauGB § 215 Abs. 2
BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1
BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 3
BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 8a
BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BauGB § 215 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 489
ZfBR 2013, 496

Der Bebauungsplan 'Am Rußheimer Weg' der Gemeinde Dettenheim vom 21. Juli 2009 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten [...]
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