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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 15.10.2013

3 WF 90/13

Normen:
FamFG § 57
FamFG § 58

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen. Der Beschwerdewert wird auf zwischen 301 und 600 € festgesetzt. I. Unter dem 8.5.2013 hat die Antragstellerin beantragt, den Antragsgegner im Wege der [...]
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