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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 09.11.2012

2 S 701/12

Normen:
PostBeaKkS § 78
PostBeaKkS § 30
GOÄ § 12 Abs. 2
GOÄ Nr. 1800 analog
GOÄ Nr. 410
GOÄ Nr. 3
GOÄ Nr. 1

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 2011 - 12 K 533/11 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für seine Aufwendungen aufgrund der Rechnungen [...]
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