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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 29.05.2012

OVG 3 S 42.12

Normen:
VwGO § 123 Abs. 2

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Für die Entscheidung über den [...]
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