1. Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt vom 8.2.2012, Az. 69 d VK - 02/2012 wird in Ziff 1. aufgehoben. 2. Das Verfahren wird an das Landgericht Wiesbaden verwiesen. [...]
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