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LSG Thüringen - Entscheidung vom 21.08.2012

L 6 SF 1037/12 B

Normen:
RVG § 14
RVG § 3
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 56 Abs. 2 S. 1
VV-RVG Nr. 3501
SGG § 86b

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 1. März 2012 aufgehoben und die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung auf 190,40 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht [...]
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