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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.06.2012

L 11 KR 124/12 KL

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist sachlich und örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das sachlich und örtlich zuständige Sozialgericht Duisburg verwiesen. I. Mit der am 10.01.2012 beim [...]
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