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LG Wiesbaden - Entscheidung vom 23.08.2012

9 O 196/11

Normen:
BGB § 280

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.082,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus jährlich seit dem 06.04.2011 sowie weitere 359,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf [...]
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