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LG Ulm - Entscheidung vom 10.02.2012

3 O 299/09

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
GRUR-Prax 2012, 175
DSB 2012, 200-201
RDV 2012, 309

1. Gegen die Antragsgegnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen die im Urteil des Landgerichts Ulm vom 21. Oktober 2009, Aktenzeichen 3 O 299/09, enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es zu unterlassen, im [...]
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