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LG Neuruppin - Entscheidung vom 10.08.2012

6 O 90/11

Normen:
GmbHG § 40 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DStR 2012, 12
GmbHR 2012, 1007-1008

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wobei sie wechselseitige Kostenanträge stellen, ist über die Kosten des Rechtsstreits [...]
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