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LG München I - Entscheidung vom 11.09.2012

7 O 20136/08

Normen:
ZPO § 572 Abs. 1

Fundstellen:
RVG prof 2012, 185
WRP 2012, 1620

Der sofortigen Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss vom 17.08.2012 (Bl. 80/82 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO . Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten [...]
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