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LG Duisburg - Entscheidung vom 21.03.2012

25 O 54/11

Normen:
HWG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11

Fundstellen:
WRP 2012, 863-867
MPR 2012, 130-136

1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden [...]
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