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LG Dortmund - Entscheidung vom 01.02.2012

10 O 92/11

Normen:
UWG § 5a Abs. 2
UWG § 5a Abs. 3 Nr. 2
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2, 3

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs [...]
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