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LAG München - Entscheidung vom 02.10.2012

10 Ta 405/11

Normen:
ZPO § 567 Abs. 1
ZPO § 569 Abs. 2
ZPO § 572
GKG § 21 Abs. 2

I. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Arbeitsgerichts München vom 20.07.2011 (Az.: 13 Ca 11044/09) wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. II. [...]
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