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KG - Entscheidung vom 18.12.2012

1 W 367/12

Normen:
BGB § 883 Abs. 1
BGB § 1008

Die Beschwerde wird nach einem Wert von 36.500 EUR zurückgewiesen. Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO ) aber unbegründet. Das Grundbuchamt hat mit Recht den Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung [...]
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