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BVerfG - Entscheidung vom 31.01.2012

2 BvC 6/11

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 - Aktenzeichen 2 BvC 6/11

DRsp Nr. 2012/4226

Zurückweisung der Landesliste der Partei "Freie Union" für den Freistaat Bayern durch einen Landeswahlausschuss wegen fehlender Unterschrift eines Versammlungsleiters

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird zurückgewiesen, weil die am 23. Juli 2009 beim Landeswahlleiter des Freistaates Bayern eingereichte Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der Partei "Freie Union" für den Freistaat Bayern für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wegen fehlender Unterschrift der Versammlungsleiterin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern die Landesliste deshalb zu Recht zurückgewiesen hat; im Übrigen wird gemäß § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz von einer Begründung abgesehen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2;
Vorinstanz: