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BVerfG - Entscheidung vom 13.03.2012

2 BvC 13/11

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 13.03.2012 - Aktenzeichen 2 BvC 13/11

DRsp Nr. 2012/10223

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.