wird auf Antrag des Gläubigers vom 12.07.2012 in Abänderung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Wesel vom 31.05.2012 gemäß § 850h ZPO angeordnet: Aufgrund § 850 h Abs. 2 ZPO gilt eine [...]
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