1. Ziffer 2 der einstweiligen Anordnung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 30.09.2008, Az.: 3 F 431/08, wird aufgehoben. 2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die [...]
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