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AG Leutkirch - Entscheidung vom 23.04.2012

1 OWi 47/12

Normen:
StPO § 147 Abs. 1
OWiG § 46

Fundstellen:
VRR 2012, 235-236

Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vorn 21032012 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Der Verteidiger begehrt Akteneinsicht durch [...]
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