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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.01.2011

22 A 09.40052

Normen:
§ 18, § 18 e Abs. 6 AEG
§ 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3, Abs. 3 VwVfG
§ 66 Abs. 2 BImSchG
Nrn. 3.1.2, 4.1 der AVV-Baulärm.
AEG § 18c Nr. 1
AEG § 18e Abs. 6
WHG a.F. § 6 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 22 Abs. 1 Nr. 1
BImSchG § 66 Abs. 2
VwVfG § 74 Abs. 2 S. 2, 3
BauNVO § 7
AVV-Baulärm Nr. 4.1

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf [...]
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