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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.01.2011

22 A 09.40044

Normen:
§ 18, § 18 e Abs. 6 AEG
§ 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3, Abs. 3 VwVfG
§ 66 Abs. 2 BImSchG
Nrn. 3.1.1, 4.1 der AVV-Baulärm.
AEG § 18a Nr. 7 S. 1
AEG § 18c Nr. 1
AEG § 18e Abs. 6
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 22 Abs. 1 Nr. 1
BImSchG § 66 Abs. 2
VwVfG § 74 Abs. 2 S. 2, 3
AVV-Baulärm Nr. 3.1.1 Buchst. c
AVV-Baulärm Nr. 4.1
AVV-Baulärm Nr..3.1.6

I. Die Verfahren Az. 22 A 09.40044, 22 A 09.40049, 22 A 09.40051 und 22 A 09.40055 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von den Klägerinnen begehrte Planergänzung [...]
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