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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.05.2011

22 AS 10.40045

Normen:
§ 80 Abs. 5 VwGO
Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG
§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG
Nrn. 3.1.1, 4.1 der AVV-Baulärm
Art. 14 Abs. 1 GG.
AVV-Baulärm Nr. 3 .1.1
AVV-Baulärm Nr. 3.1.1
AVV-Baulärm Nr. 4.1
Art. 14 Abs. 1 GG.
Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG
BayVwVfG Art. 74 Abs. 2 S. 2, 3
BayVwVfG Art. 75 Abs. 1a
GG Art. 14 Abs. 1
Nrn. 3.1.1, 4.1 der AVV-Baulärm
PBefG § 29 Abs. 8
VwGO § 80 Abs. 5
§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG
§ 80 Abs. 5 VwGO

I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen der Antragstellerinnen zu 1 und 3 gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 19. Juli 2010 wird angeordnet. Im Übrigen werden die Anträge [...]
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