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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.07.2011

10 S 1368/10

Normen:
KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1
KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 2
GewAbfV § 2 Nr. 1bVwGO § 161 Abs. 2
KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 1, 2
GewAbfV § 3

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Mai 2010 - 2 K 497/10 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam. [...]
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