Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. September 2010 - NC 7 K 1590/10 - wird zurückgewiesen. Die Beschwerde, über die gemäß § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG der [...]
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